Sicherheit steht an Nr 1 !!!

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, schicken uns ein Fax oder eine Mail. Wir sind stets bemüht, Ihre Anfragen schnellst möglich zu beantworten.


Wir schulen sehr erfolgreich in der Metropolregion Rhein Neckar ( Mannheim - Ludwigshafen - Neustadt Weinstrasse - Landau- Karlsruhe - Bruchsal - Heidelberg - Viernheim - Weinheim - Darmstadt - Mainz - Bad Kreuznach etc.) Gerne kommen wir aber auch überegional zu Ihnen in den Betrieb. Eine fundierte Ausbildung ist nur dann gewährleistet, wenn dies praxisnah erfolgt. Unser Fachpersonal kommt aus dem Dienstleistungsbereich der Kranunternehmer bzw der Schwerlastbranche. Diese Erfahrungen bringen wir selbstverständlich in die laufenden Schulungen mit ein.

Egal ob es eine Kranführerausbildung nach BGV D6 ( ehem. VBG 9 ) und BGG 9221 ( ehem. ZH 1/362 ), eine Staplerfahrer Ausbildung nach BGG 925 oder eine Ausbildung zum Thema Ladungssicherung nach VDI 2700 ist bei uns nöglich.

Durch die mangelhafte Ausbildung der Mitarbeiter geschehen jährlich eine Vielzahl an Arbeitsunfällen, viele sogar tödlich!!!

Bei der Ursachenforschung kommen die Behörden sehr oft zu dem Schlussergebnis, dass durch fehlende und ungenügende Ausbildung auf Grund von Einsparungen in den Betrieben die Vorgesetzten sowie die Kranführer haftbar gemacht werden, jedoch die Unternehmer mit einem blauen Auge davon kommen.

Wir möchten mit diesem Anschreiben, alle Beteiligten etwas sensibilisieren, sich Gedanken zu machen, welche Verantwortung bzw. Haftung jeder Beteiligte hat !!

In der BGV D6 ( ehem. VBG 9 ) steht eindeutig, dass der Unternehmer bzw. dessen Vertreter in der Verantwortung steht, dass jeder Kranführer eine entsprechende Ausbildung und zusätzlich eine gerätebezogene Einweisung erhalten muss. Selbstverständlich muss auch für das Führen eines Gabelstaplers beauftragt werden ( durch den Unternehmer ) aber auch eine Ausbildung nach BGG 925 vorraussetzen.

Alleine durch seine Stellung im Betrieb sowie durch den §§ 831 BGB und 130 OWiG wird dem Vorgesetzten eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern ( Untergebenen ) zugewiesen. Im Falle eines Unglücks sollte jeder Verantwortliche den Nachweis einer Schulung / Unterweisung und einer gerätebezogenen Einweisung schriftlich ohne Lücken nachweisen können.

Die technische Einweisung ( gerätebezogen ) ersetzt auf keinen Fall die geforderte theoretische und praktische Ausbildung. Es ist die Sach- und Fachkunde in Form einer Prüfung zu belegen.

Die erlernte Sach- und Fachkunde wird dem Mitarbeiter in Form einer Seminarbescheinigung sowie eines Führerschein bescheinigt.  ( Berechtigungsschein für Flurförderfahrzeuge / Kranführerschein )

Jeder Mitarbeiter ist mindestens jährlich einmal durch eine Fachkraft zu belehren.

Diese Belehrungen sind auch in Schriftform niederzulegen!!

Solange nichts im eigenen Betrieb passiert, halten die meisten Verantwortlichen die Schulungen für überflüssig und zu teuer. Erst nach einem Unfall kommt das Defizit von Schulungen zu Tage.

Gerne kommen wir zu Ihnen in den Betrieb, und erarbeiten zusammen einen Schulungsplan speziell für Ihr Unternehmen.

Rufen Sie uns an, faxen Sie uns, oder schicken Sie eine Mail, wir antworten umgehend.




Mit freundlichen Grüßen




Jürgen Jensen   -  Fachausbilder aller Kranbauarten

Ausbilder für Ladungssicherung

Ausbilder für Flurförderfahrzeuge / Staplerfahrer


 
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